Informationsveranstaltung zum Thema Vollmacht, Betreuung, Patientenverfügung und Erbe bzw. Nachlass
Donnerstag, den 14. Juli 2022 um 18.00 Uhr
Wenn ein Mensch in die Lage kommt, den eigenen Willen nicht mehr wirksam erklären zu können oder plötzlich verstirbt, ist es wichtig und hilfreich, dafür schon vorher Vorsorge getroffen zu haben.
Dies gilt besonders für alleinstehende Menschen.
Nach dem deutschen Recht gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten.
Hilfestellung zu den Themen Vollmacht, Betreuung, Patientenverfügung und Erbe/Nachlass geben Ute Mosch, Diplomsozialarbeiterin beim Gemeindepsychiatrischen Zentrum West/Botnang, und Uwe Hartmann, Fachanwalt für Erbrecht von der Erbrechtskanzlei RA0711.
In ihren Kurzvorträgen werden sie sich den verschiedenen Aspekten dieser Möglichkeiten und deren inhaltlichen Abgrenzungen widmen, beispielsweise der Vor- und Nachteile einer General- und Vorsorgevollmacht.
Und sie werden der Frage nachgehen: was geschieht, wenn nichts geregelt ist?
Nach den Vorträgen stehen sie bereit, ihre Fragen zu beantworten.
Die Veranstaltung wird von der Demenzinitiative Stuttgart West in Kooperation mit dem Generationenhaus West durchgeführt und vom Bezirksbeirat West gefördert.
Die Teilnahme ist kostenfrei
Mehrgenerationenhaus
Generationenhaus West
Rudolf Schmid und Hermann Schmid Stiftung
Ludwigstraße 41-43
70176 Stuttgart
Telefon 0711 216 671 52